
Gelenkarmmarkise
Der Klassiker für Terrasse, Balkon und Gastgarten: Gelenkarme fahren das Tuch aus, ganz ohne Stützen.
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Am eigenen Balkon ist nicht alles allein Ihre Sache: Markisen und Außenjalousien verändern das Erscheinungsbild des Hauses. Für Beschattung gibt es aber eine Erleichterung. Hier steht, wie es geht.
Stand: Oktober 2026 · Von Seelavie Sonnenschutz & Überdachung, Fachbetrieb für Sonnenschutz und Überdachungen aus 1210 Wien
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Bewilligung nötig ist, entscheidet im Einzelfall die Behörde; die Regeln können sich ändern.
Änderungen an Ihrer Wohnung, die die schutzwürdigen Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigen können, brauchen deren Zustimmung. Das Gesetz nennt ausdrücklich die äußere Erscheinung des Hauses, und genau die verändert eine Markise oder Außenjalousie. Wird die Zustimmung zu Unrecht verweigert, kann sie das Gericht ersetzen.
Für Vorrichtungen zur Beschattung, die sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügen, sieht das Wohnungseigentumsgesetz eine Zustimmungsfiktion vor: Sie verständigen alle anderen Eigentümer und beschreiben die Änderung klar, mit dem Hinweis, was ein Schweigen bedeutet. Widerspricht niemand innerhalb von zwei Monaten nach Zugang, schriftlich oder dauerhaft elektronisch, gilt die Zustimmung als erteilt.
„Harmonisch“ heißt in der Praxis: gleiche Bauart und Farbe wie vorhandene Beschattung am Haus, oder eine zurückhaltende Lösung, die sich an Fassade und Fenstern orientiert. Wir helfen Ihnen, die Ausführung so zu wählen und zu beschreiben, dass sie gut ins Haus passt.
Als Hauptmieterin oder Hauptmieter zeigen Sie eine wesentliche Veränderung dem Vermieter an. Lehnt er nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er nicht ablehnen, etwa wenn die Veränderung dem Stand der Technik entspricht, Sie die Kosten tragen und das Erscheinungsbild des Hauses nicht leidet. Das Mietrechtsgesetz gilt allerdings nicht für jedes Mietverhältnis; im Zweifel lohnt ein Blick in den Mietvertrag.
Im Gemeindebau ist Wiener Wohnen der Vermieter. Für die Wiener Sonnenschutzförderung brauchen Sie in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des Vermieters bzw. von Wiener Wohnen.
Innen liegender Sonnenschutz wie eine Jalousie oder ein Plissee, gern auch ohne Bohren, braucht in der Regel keine Zustimmung, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt.
Unabhängig vom Wohnrecht gilt die Bauordnung: In Wien sind Markisen, Rollläden und Außenjalousien außerhalb von Schutzzonen bewilligungsfrei, in Schutzzonen braucht es eine Bauanzeige; in Niederösterreich sind sie bis 50 m² frei, außer in Schutzzonen und Altortgebieten.
Außen liegende Rollläden, Raffstores und senkrechte Markisen werden in Wiener Mehrparteienhäusern gefördert. Alles dazu im Ratgeber Sonnenschutzförderung Wien.
Am einfachsten ist eine einheitliche Lösung für das ganze Haus: ein Modell, eine Farbe, eine Bauart. Das hält das Erscheinungsbild ruhig, erleichtert die Zustimmung und entspricht der Empfehlung der Stadt Wien für Straßenfassaden. Eine solche Lösung für alle Wohnungen beschließt die Eigentümergemeinschaft.
Wir planen und montieren auch für ganze Wohnanlagen, siehe Projekte.
Bei der kostenlosen Besichtigung sehen wir uns Grundstück, Hauswand und Lage an und klären mit Ihnen, ob und welche Bewilligung nötig ist, bevor Sie sich festlegen. So wissen Sie vorab, welche Unterlagen gebraucht werden und wie viel Zeit Sie einplanen sollten.
Fragen Sie Ihre Besichtigung einfach über das Kontaktformular oder telefonisch an.
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