Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Seelavie e.U. (Seelavie Home Design), Ocwirkgasse 5/L2 A, 1210 Wien, für Lieferung und Montage.

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Seelavie Home Design (im Folgenden „wir“), insbesondere Lieferung und Montage von Pergolen, Terrassenüberdachungen, Sommergärten, Carports sowie Insekten-, Sicht- und Sonnenschutz. Auftraggeber sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und Unternehmer.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit ihnen nicht zwingende Bestimmungen des KSchG oder anderer Verbraucherschutzgesetze entgegenstehen.

2. Besichtigung, Angebot und Kostenvoranschlag

Die Besichtigung vor Ort und die Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Unsere Angebote sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

Kostenvoranschläge erstellen wir kostenlos. Sie sind unverbindlich, sofern im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist (§ 5 Abs. 2 KSchG). Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung ab, informieren wir den Auftraggeber umgehend (§ 1170a ABGB).

Grundlage des Angebots sind die bei der Besichtigung festgestellten Maße und Gegebenheiten. Stellen sich bei der Montage wesentlich andere Verhältnisse heraus (z. B. Untergrund, verdeckte Leitungen, Bausubstanz), stimmen wir notwendige Mehrleistungen vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber ab.

3. Vertragsabschluss

Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und dem Eingang der vereinbarten Anzahlung als angenommen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

4. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Wird ein Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei der Besichtigung vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail) geschlossen, können Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss.

Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG), etwa maßgefertigte Überdachungen, Markisen, Fliegengitter oder Plissees.

Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, und tritt er danach zurück, hat er einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG).

Die vollständige Belehrung über das Rücktrittsrecht samt Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher mit dem Angebot. Der Rücktritt kann formfrei erklärt werden, z. B. per E-Mail an office@seelaviehomedesign.com.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Sie gelten für die im Angebot beschriebenen Leistungen; vom Auftraggeber gewünschte Zusatz- oder Mehrleistungen werden gesondert verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

  • 60 % des Auftragswerts als Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 30 % vor Beginn der Montage
  • 10 % nach Fertigstellung, zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungserhalt

Die Anzahlung dient insbesondere der Bestellung und Fertigung der maßgefertigten Elemente.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe: gegenüber Verbrauchern 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Zusätzlich hat der Auftraggeber die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).

8. Liefer- und Montagetermine

Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Sie hängen insbesondere von den Lieferzeiten unserer Hersteller und von der Witterung ab; Montagen führen wir nur bei geeignetem Wetter durch.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe der Hersteller oder Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber umgehend über Verzögerungen und stimmen einen neuen Termin ab.

9. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass zum vereinbarten Termin folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • freier und sicherer Zugang zur Montagestelle sowie ausreichende Arbeits- und Lagerfläche
  • ein Stromanschluss (230 V) in der Nähe der Montagestelle
  • ein tragfähiger Untergrund bzw. tragfähige Befestigungsflächen, soweit nicht unsere Leistung
  • Angaben zur Lage verdeckt geführter Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und Abdichtungen

Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Bewilligungen oder Bauanzeigen (z. B. nach der jeweiligen Bauordnung) sowie notwendiger Zustimmungen von Miteigentümern, Hausverwaltung oder Vermietern obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Entstehen durch fehlende Voraussetzungen Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwand, können wir diese nach tatsächlichem Aufwand verrechnen.

10. Übergabe

Nach Fertigstellung übergeben wir die Leistung und weisen den Auftraggeber in die Bedienung ein. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Übernahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch die Montage untrennbarer Bestandteil eines Gebäudes geworden ist.

12. Rücktritt bei Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, können wir nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verlangen und sie nach Terminvereinbarung abbauen, sofern dies technisch möglich ist und kein unverhältnismäßiger Schaden entsteht. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, für Verbraucher insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Mängel beheben wir nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch, soweit das Gesetz dies zulässt.

Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Übergabe bzw. Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 UGB). Herstellergarantien bestehen zusätzlich zur Gewährleistung und richten sich nach den Bedingungen des Herstellers.

Keine Mängel sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Pflege oder Wartung entgegen den Herstellerangaben, Eingriffe Dritter, Belastungen über die angegebenen Wind- und Schneelasten hinaus sowie Mängel bauseitiger Leistungen, die für uns nicht erkennbar waren.

14. Haftung

Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für Personenschäden und für Schäden an Sachen, die uns zur Bearbeitung übergeben wurden (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).

Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder durch bauseitige Mängel, die für uns nicht erkennbar waren, übernehmen wir keine Haftung.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Abwicklung des Auftrags. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG): Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich, ist ein Gericht zuständig, in dessen Sprengel einer dieser Orte liegt.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.