
Glaseindeckung
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Die Bauordnung für Wien erlaubt kleine, offene Überdachungen ohne Bewilligung — aber nur in engen Grenzen. Hier steht, was für Terrassendach, Pergola, Sommergarten, Carport und Markise gilt.
Stand: Oktober 2026 · Von Seelavie Sonnenschutz & Überdachung, Fachbetrieb für Sonnenschutz und Überdachungen aus 1210 Wien
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Bewilligung nötig ist, entscheidet im Einzelfall die Behörde; die Regeln können sich ändern.
Rechtlich heißt eine offene Überdachung in Wien Flugdach. Bewilligungsfrei ist sie nur, wenn alle Punkte zugleich erfüllt sind: höchstens 25 m² bebaute Fläche, höchstens 2,50 m Höhe, auf einer bebaubaren Fläche und weder in einer Schutzzone noch in einem Gebiet mit Bausperre. Gemessen wird die Fläche, die das Dach von oben gesehen überdeckt, also bis zu den Dachkanten.
Ist das Dach größer oder höher, gilt es als Gebäude und braucht eine Baubewilligung. Für Terrassenüberdachungen mit Glasdach, Stegplatten oder Sandwichpaneelen gelten dieselben Grenzen.
Bewilligungsfrei heißt nicht regelfrei: Auch ein kleines Flugdach muss den Bebauungsplan und alle Bauvorschriften einhalten und zählt zur bebauten Fläche des Grundstücks, sonst kann die Behörde die Beseitigung anordnen. Und wo für die Ausführung bautechnisches Wissen nötig ist, verlangt die Bauordnung einen befugten Fachbetrieb.
Viele möchten die Überdachung später mit Glasschiebewänden oder festen Seitenteilen schließen. Die Baupolizei (MA 37) ist hier klar: Das Schließen eines Flugdaches ist ein Zubau. Dafür braucht es eine Baubewilligung, auch wenn das Dach selbst bewilligungsfrei war.
Anders bei der Loggia, die schon Teil des Hauses ist: Eine Loggiaverglasung braucht in Wien eine Bauanzeige mit Plänen.
Wie Glasschiebewände funktionieren, lesen Sie bei den Glasschiebewänden.
Bewilligungsfrei sind in Wien Rankhilfen und Rankgerüste für Kletterpflanzen. Eine Pergola mit festem Dach fällt nicht darunter: Der Verwaltungsgerichtshof hat 2022 entschieden, dass eine Lamellenpergola auf einer Wiener Dachterrasse keine bewilligungsfreie Pergola ist, weil ihr Dach nichts mit dem Ranken von Pflanzen zu tun hat. Die Ausnahme ist eng auszulegen.
Ob ein Lamellendach oder Faltdach als kleines Flugdach (bis 25 m² und 2,50 m) ohne Bewilligung möglich ist oder bewilligt werden muss, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von Größe, Höhe und Lage. Auf Dachterrassen kommen Statik und das äußere Erscheinungsbild des Hauses dazu.
Mehr zu den Systemen: Pergola mit Lamellendach und Pergola mit Faltdach.
Ein Sommergarten, ein Wintergarten oder ein geschlossener Windfang vor der Haustür vergrößern das Haus. Sie sind deshalb Zubauten und brauchen eine Baubewilligung. Wien kennt dafür auch ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine Ziviltechnikerin oder ein Ziviltechniker bestätigt, dass die Bauvorschriften eingehalten sind.
Ragt ein Windfang über die Grundgrenze auf öffentlichen Grund, braucht es zusätzlich die Zustimmung der Stadt als Eigentümerin der Fläche.
Ein Carport ist in Wien ebenfalls ein Flugdach. Bewilligungsfrei ist er nur bis 25 m² bebaute Fläche und 2,50 m Höhe und wenn weniger als die Hälfte seines Umfangs von Wänden umschlossen ist, nicht in Schutzzonen. Ein üblicher Doppelcarport liegt meist über 25 m² und braucht damit eine Bewilligung.
Unabhängig davon regelt das Wiener Garagengesetz, wo ein Carport stehen darf: nicht auf Flächen, die gärtnerisch zu gestalten sind, im Vorgarten nur ausnahmsweise, und mit mindestens 2 m Abstand zu Fenstern von Aufenthaltsräumen.
Ausführungen finden Sie beim Carport.
Markisen, Rollläden, Außenjalousien und ähnliche Beschattungen, auch mit Stützen, sind außerhalb von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre bewilligungsfrei. In einer Schutzzone braucht es eine Bauanzeige bzw. eine Stellungnahme der Stadtgestaltung (MA 19). Ragt eine Markise über den Gehsteig, ist sie zusätzlich bei der Stadt anzuzeigen.
Die Stadt Wien empfiehlt, an der Straßenseite einheitlich zu beschatten und sich an dem zu orientieren, was am Haus schon montiert ist. Zur Hofseite gibt es mehr Spielraum. Ob Ihr Haus in einer Schutzzone liegt, zeigt der Flächenwidmungsplan der Stadt Wien.
Im Wiener Kleingartengebiet gelten eigene Regeln: Eine Terrassenüberdachung darf höchstens ein Viertel der bebauten Fläche des Kleingartenhauses ausmachen und höchstens bis zur Hälfte ihres Umfangs geschlossen sein. Neu-, Zu- und Umbauten brauchen eine Bewilligung.
Bei der kostenlosen Besichtigung sehen wir uns Grundstück, Hauswand und Lage an und klären mit Ihnen, ob und welche Bewilligung nötig ist, bevor Sie sich festlegen. So wissen Sie vorab, welche Unterlagen gebraucht werden und wie viel Zeit Sie einplanen sollten.
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